Betriebsarzt Berlin, Betriebsarzt, Berlin

Welche Informationen benötige ich, um mir ein Angebot für die betriebsärztliche Betreuung einzuholen?

  • Mitarbeiteranzahl: Anzahl Beschäftigte (>30 Std.), Anzahl Beschäftigte (20-30 Std.), Anzahl Beschäftigte (<=20 Std.)
  • Standort(e) der Betreuung
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit vorhanden oder wird auch benötigt?
  • Wirtschaftszweigschlüssel
  • Unfallversicherungsträger (z. B. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)
  • Welche arbeitsmedizinischen Vorsorgen sollen durchgeführt werden?

Was muss ich zu einer arbeitsmedizinischen Vorsorge mitbringen?

  • Krankenkassenkarte zum Einlesen Ihrer Kontaktdaten (nicht zur Abrechnung)
  • Impfpass zur Impfberatung
  • ggf. Allergie- und Implantatpass, Arztbriefe, Medikamentenzettel

Unterliegt der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht?

Die ärztliche Schweigepflicht gilt für jeden Arzt und insofern auch für einen Betriebsarzt. Der Betriebsarzt darf also auch an Arbeitgeber keine medizinischen Details über etwaig untersuchte Mitarbeiter weiter geben.

Welche betriebsärztliche Betreuung kommt für meinen Betrieb in Frage?

Welche betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Sie wählen können, hängt von der Anzahl Ihrer Beschäftigten ab:

Kann der Hausarzt bzw. die Hausärztin die betriebsärztliche Betreuung durchführen?

In der Regel nein. Nur wenn der Hausarzt bzw. die Hausärztin ausnahmsweise die Fachkunde eines Betriebsarztes bzw. Betriebsärztin besitzt oder Facharzt bzw. Fachärztin für Arbeitsmedizin ist, darf die Betreuung übernommen werden.

Muss ich meine Beschäftigten informieren, welcher Betriebsarzt/ärztin und welche Fachkraft für unseren Betrieb zuständig sind?

Ja. Sie müssen Ihre Beschäftigten darüber informieren, welche Betreuungsform Sie in Ihrem Betrieb umsetzen und welche Dienstleister Sie damit beauftragt haben. Die Information sollte per Aushang bekannt gegeben werden. Zusätzlich können Sie auch im Rahmen von Unterweisungen informieren.

Warum muss ich die Gefährdungsbeurteilung dokumentieren und aktualisieren?

Die schriftliche Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist Ihr Nachweis, dass Sie als Unternehmer Ihren Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz für Ihre Mitarbeiter nachgekommen sind. Er bewahrt Sie im Falle einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls vor eventuellen privatrechtlichen Regressforderungen von Geschädigten. Unter www.gefaehrdungsbeurteilung.de finden Sie weitere Argumente für den Sinn und Zweck einer Gefährdungsbeurteilung.

Wie werden Leistungen der arbeitsmedizinischen Vorsorge abgerechnet?

Die Gebühren der Vorsorge können frei ausgehandelt werden. Es empfiehlt sich, gemäß der allgemeinen „Gebührenordnung für Ärzte“ (GOÄ) oder als Fallpauschale abzurechnen. Vorteil der Fallpauschale ist die Gewährleistung der ärztlichen Schweigepflicht, da keine Einzelleistungen aufgeführt werden. Die spezielle UV-GOÄ bezieht sich ausschließlich auf Heilbehandlungen, die von Berufsgenossenschaften getragen werden, und gilt nicht für die arbeitsmedizinische Vorsorge.

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